Abschlüsse:
Sie erlangen bei uns die Allgemeine Hochschulreife (Abitur)*, sowie unter bestimmten Voraussetzungen bei vorzeitiger Beendigung des Bildungsgangs die Fachhochschulreife**.
Berechtigungen:
* Die Allgemeine Hochschulreife berechtigt zum Studium an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland.
** Die sogenannte „kleine“ Fachhochschulreife schulischer Teil nach Klasse 11 gilt in Verbindung mit dem Nachweis einer mindestens zweijährigen abgeschlossenen Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht als Nachweis der Fachhochschulreife. Sie berechtigt zum Studium an Fachhochschulen in den Ländern Nordrhein-Westfalen, Niedersachen und Schleswig-Holstein.
Die Fachhochschulreife schulischer Teil nach Klasse 12 gilt in Verbindung mit dem Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein einjähriges gelenktes Praktikum gemäß der Praktikum-Ausbildungsordnung vom 11.12.2006 (BASS 13-31 Nr.1) als Nachweis der Fachhochschulreife. Sie berechtigt zum Studium an Fachhochschulen in den Ländern Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Der Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 4 zugeordnet.
Zusatzqualifikationen:
Es besteht die Möglichkeit, eine Zusatzqualifikation nach Landesrecht zur Kaufmännischen Assistentin / zum Kaufmännischen Assistenten zu erlangen. Weitere Informationen hierzu gibt es auf Nachfrage.